Energieeffiziente Baumaßnahmen werden in vielen Fällen von der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Städte) durch zinsvergünstigte Kredite und Zuschüsse gefördert. Um eine Förderung zu erhalten sind bestimmte Mindeststandards einzuhalten, die über den gesetzlichen Anforderungen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegen. Häufig muss ein Energie-Effizienz-Experte eingebunden werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wohngebäude mit einem Zuschuss. Energieeffizienz-Experten unterstützen Sie bei Antragstellung, Planung und Umsetzung der energetischen Sanierung. Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
Die förderfähigen Ausgaben sind begrenzt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Der Fördersatz für die Sanierung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme aus einem zuvor geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppeln sich die förderfähigen Kosten und es gibt einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent.
Zu den förderfähigen Investitionskosten gehören neben den direkten Investitionen in die Energieeinsparung auch alle notwendigen Nebenarbeiten, die zur Umsetzung notwendig sind (z. B. Dach abdecken und neu eindecken, Versetzen der Regenfallrohre, ...) sowie Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten, Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
Die KfW fördert den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien mit einem Zuschuss. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundförderung von 30 Prozent und verschiedenen Boni. Insgesamt kann der Zuschuss bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
Welche Anlagen werden gefördert?
Bei Hybridheizungen (z.B. Gasheizung plus Wärmepumpe) ist nur der erneuerbare-Energien-Anteil förderfähig.
Für Privatpersonen, die ihr Wohngebäude selbst nutzen, bietet die KfW bei Einzelmaßnahmen zusätzlich zum Zuschuss einen ergänzenden Kredit von bis zu 120.000 Euro an. Das Angebot ist einkommensabhängig.
Die Stadt Koblenz fördert die Wärmedämmung der Dachflächen und der Obersten Geschossdecke entsprechend der BEG-Richtlinie mit einem zusätzlichen Zuschuss. Außerdem werden PV-Anlagen, Solarthermie und Dachbegrünung gefördert.
Voraussetzung ist, dass sich das Wohngebäude in Koblenz befindet und der Eigentümer in Koblenz mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Bei der Dämmung von Dach und Oberster Geschossdecke ist die Einbindung eines Experten aus der Sachverständigenliste der DENA verpflichtend.